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BSG, 25.08.1987 - 7 RAr 23/87 |
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- BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
Auszug aus BSG, 25.08.1987 - 7 RAr 23/87
Das könnte sich jedoch allenfalls auf die Dauer des Anspruches nach S 106 AFG auswirken, was das LSG gegebenenfalls noch durch entsprechende tatsächliche Feststellungen zu klären hätte (siehe hierzu ua BSGE 50, 25 : SozR 2200 5 172 Nr. 1U; SozR 2200 S 1228 Nr. 9; Urteil vom 19.1987 9/85.